Neufassung der Ableitbedingungen für Schornsteine zum Januar 2022

Geänderte Ableitbedingungen für Schornsteine ab 2022

Am 17.09.2021 wurde eine Änderung des §19 der 1.BImSchV beschlossen und zum 1. Januar 2022 rechtskräftig.
Erfahren Sie hier, ob Sie von den neuen Ableitbedingungen für Schornsteine ab Januar 2022 betroffen sind und was dies in der Praxis für Sie bedeutet.

Für wen gelten die neuen Ableitbedingungen für Schornsteine zum 01.01.2022 ?

Die Ableitbediungen für Abgase werden in §19 der Ersten Verordnung zur Durchfühurng des Bundes-Immissionsschutzgesetztes (1. BImSchV) geregelt. Diese betreffen sowohl kleine als auch mittelgroße Feuerungsanlagen für Festbrennstoffe,

  • die ab dem 01.01.2022 neu gebaut werden,

  •  für die ein neuer Schornstein errichtet und an eine Feuerstätte angeschlossen wird,

  • die erstmalig an einen bestehenden, bisher ungenutzten Schornstein angeschlossen werden,

  • mit einer Gesamtwärmeleistung von < 1MW.

Die Anforderungen gelten sowohl im Neubau, wie auch im Bestandsgebäude bei Neuerrichtung der gesamten Feuerungsanlage.
Oder bei erstmaligem Anschluss einer Feuerstätte an einen bereits vorhandenen aber nicht genutzten Schornstein ( Schornstein im Bestand)
Eine Neuerrichtung liegt vor, wenn diese Maßnahmen nach dem 31. Dezember 2021 erfolgen oder erfolgt sind.

Wovon sind die neuen Ableitbedingungen ab 01.01.2022 abhängig?

Die Anforderungen ab Januar 2022 variieren je nach Dachneigung und Gesamtwärmeleistung.

Dachneigung über 20 Grad:

  • Die Austrittsöffnung des Schornsteins muss firstnah liegen. Firstnah bedeutet, dass der Abstand des Schornsteins zur Traufe größer ist als zum First. 
  • Zusätzlich muss die Austrittsöffnung den First um mindestens 40 Zentimeter überragen.

Dachneigung unter 20 Grad:

  • Bei Dachneigungen unter 20° muss die Höhe der Austrittsöffnung 40 cm über einem fiktiven Dachfirst 20° liegen.

A < B   Der horizontale Abstand zum First muss kleiner sein,als der Abstand zur Traufe.

A < C   Der vertikale Abstand über dem First muss größer sein, als der horizontale Abstand vom First zum Schornstein.

Ableitbedingungen für neu errichtete Schornsteine
Faktoren zur Bestimmung der Ableitbedingungen für Schornsteine ab 2022.

Für wen gelten weiterhin die alten Ableitbedingungen für Schornsteine seit 22.03.2010?

Die aktuell gültigen Ableitbedingungen aus dem Jahr 2010 gelten weiterhin für Feuerstätten, die vor dem 01.01.2022 in Betrieb genommen wurden und gelten auch für Feuerstätten, bei denen eine der folgenden Änderungen vorgenommen wird:

  • Austausch eines alten Kachelofeneinsatz
  • Austausch eines alten Kamineinsatzes oder Heizeinsatzes
  • Wechsel von einer Feuerstätte für Öl oder Gas zu Festbrennstoffen.
  • Änderung, Sanierung oder Neuerstellung eines bestehenden Schornsteins für eine bereits vor 2022 vorhandene und betriebene Feuerstätte.
  • Wartungen, Reparaturen an bestehenden Feuerstätten.

Wovon sind die bestehenden Ableitbedingungen seit 22.03.2010 abhängig?

Die bisherigen Ableitbedingungen der BImSchV sind abhängig vom Firstniveau und dem Vorhandensein von Lüftungsöffnungen, wie Türen und Fenster, im Umkreis.

  • Die Austrittsöffnung muss den First um mindesten 40 Zentimeter überragen. Der Abstand des Schornsteins zum First ist dabei unerheblich.
  • Liegt die Austrittsöffnung unterhalb des First, ist bei Dachneigungen über 20° ein waagerechter Abstand von 2,3 Metern bis zum Dach erforderlich.
  • Bei einer Dachneigung unter 20° muss die Austrittsöffnung von der Dachfläche mindestens 1 Meter entfernt sein

Fenster oder Öffnungen in der Nähe von Schornsteinmündungen für Holzöfen:

Unabhängig von der Position des Schornsteins zum First muss die Schornsteinmündung Fenster oder Öffnungen im Umkreis von 15 Metern um mindestens 1 Meter überragen.

Welche Ableitbedinungen gelten bei Wartung, Reparatur oder Umbau einer Feuerstätte?

Wird eine Feuerstätte verändert, entstehen keine neuen Ansprüche an die Position oder Höhe des vorhandenen Schornsteins.

Die Ableitbedingungen müssen nicht geändert werden, wenn:

  • der Austausch eines Heizeinsatz oder Kamineinsatz erfolgt 
  • bei Wartung oder Reparatur des Kachelofens oder Kamins
  •  bei Wartung, Reparatur, Umbau oder Sanierung des Schornsteins.

Welche Pläne haben Sie?

Planen Sie

–       den Neubau einer Feuerungsanlage?
–       den Anschluss einer Feuerstätte an einen bisher ungenutzten Schornstein?
–       eine bauliche Veränderung Ihrer bestehenden Feuerungsanlage?

Sprechen Sie uns an!
Als Ihr erfahrener Ofenbauer in der Region Rosenheim informieren wir Sie kompetent über die für Sie geltenden Ableitbedingungen für Schornsteine ab 2022.